Allgemeine Geschäftsbedingungen für Fit Reisen Hotelpartner Verträge
- Die Gäste erhalten von Fit einen Gutschein/Voucher mit der Beschreibung der Leistung (wie in Absprache mit dem Partner im Katalog/der Website ausgeschrieben). Der Partner wird die auf dem Gutschein/Voucher angegebenen Leistungen dem Gast gegenüber erbringen.
- Das Hotel mit zugehörigen Nebeneinrichtungen wird seine Leistungen für die Dauer dieses Vertrages erbringen. Sollten Änderungen der Verhältnisse im Haus oder der näheren Umgebung des Hauses zu einer eventuellen Beeinträchtigung der Gäste führen, wird das Hotel Fit unverzüglich davon unterrichten.
- Das Hotel haftet für die Erfüllung der Leistungen gegenüber dem Gast soweit Fit von den Gästen wegen Minderleistung des Hotels in Anspruch genommen wird. Fit ist berechtigt, derartige Ersatzansprüche, auch wenn sie außergerichtlich entstehen, mit Forderungen des Hotels zu verrechnen.
- Fit Reisen wird den Partner mind. 2 Monate vor Drucktermin des Kataloges anschreiben, damit der Partner neue Unterlagen (Preise, Programme, Leistungsbeschreibungen) zur Verfügung stellen und Fit die Präsentation des Partners im Katalog aktualisieren kann. Sollte der Partner trotz mehrfacher Aufforderung keine neuen Unterlagen zur Verfügung stellen, behält Fit sich vor, seine Verpflichtungen aus diesem Vertrag durch Ausschreibung mit Preisen und Leistungen des Vorjahres zu erfüllen.
- Die vom Partner an uns kommunizierten Hotelpreise verstehen sich als Gesamtpreise, inklusive Steuern und Serviceentgelte. Eine Ausnahme besteht nur für die Ortstaxe.
- Das Marketing Budget ist im Laufe eines Vertragsjahres der „Entstehung“ zu nutzen und kann nicht in das Folgejahr übertragen werden. Die Marketing Maßnahmen werden auf Basis der aktuellen Preisliste von Fit bewertet. Fit wird den Partner über alle aus dem Budget resultierende Maßnahmen informieren und dabei auf den Wert der Leistung sowie das noch verfügbare Budget hinweisen.
Frankfurt, 6. März 2023