Unsere AGB für Hotelpartner
Supplier Terms
Die folgenden Regeln ergänzen und spezifizieren die im Partnervertrag zwischen Fit Reisen und dem Partnerhotel getroffenen Vereinbarungen.
§1 - Leistungsumfang
Der Partner ist verpflichtet, die gebuchten Leistungen gegenüber dem Gast vertragsgemäß zu erbringen. Maßgeblich sind die in der Buchung enthaltenen Angaben (insbesondere zu Zimmerkategorie und gebuchtem Programm) in Verbindung mit der zum Zeitpunkt der Buchung gültigen und zwischen den Parteien abgestimmten Leistungsbeschreibung gemäß Ausschreibung (insbesondere Fit Reisen-Website). Wesentliche Änderungen am Leistungsumfang bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Fit Reisen.
§2 - Informationspflicht
Der Partner hat Fit Reisen unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die geeignet sind, die Leistungserbringung oder den Aufenthalt der Gäste nicht nur unerheblich zu beeinträchtigen, und zwar so rechtzeitig, dass Fit Reisen erforderliche Maßnahmen gegenüber den Gästen treffen kann. Dies gilt insbesondere für Bau- oder Renovierungsarbeiten, Einschränkungen oder Schließungen von Einrichtungen (z. B. Spa-, Wellness-, Gastronomie- oder Freizeiteinrichtungen), wesentliche Änderungen der Ausstattung sowie erhebliche Beeinträchtigungen im Umfeld des Hotels.
§3 - Haftung
Der Partner haftet für die ordnungsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Gast und stellt Fit Reisen von allen berechtigten Ansprüchen frei, die aus einer von ihm zu vertretenden Schlechtleistung entstehen. Fit Reisen darf entsprechende Forderungen mit Zahlungsansprüchen des Partners verrechnen. Der Partner haftet zudem unmittelbar gegenüber dem Gast für Personen- und Sachschäden, die durch ihn, sein Personal oder seine Einrichtungen schuldhaft verursacht werden. Einschränkungen, die der Partner selbst zu vertreten hat - insbesondere Baumaßnahmen, Schäden oder Mängel an Räumlichkeiten und Einrichtungen, Einschränkungen im Spa- und Anwendungsbereich sowie Überbuchungen - sowie hierauf beruhende Reisemängel im Sinne der §§651i ff. BGB begründen eine Schadensersatzpflicht des Partners gegenüber Fit Reisen in Höhe des vertragstypischen, vorhersehbaren Schadens. Eine Berufung auf höhere Gewalt ist in diesen selbst zu vertretenden Fällen ausgeschlossen, da es sich hierbei begrifflich nicht um höhere Gewalt handelt. Für mittelbare Schäden und Folgeschäden haftet der Partner nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
§4 - Preise
Die vom Partner übermittelten Preise sind Gesamtpreise inklusive aller Steuern und Abgaben. Ausgenommen ist die vor Ort zu entrichtende Ortstaxe. Preisänderungen werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch Fit Reisen wirksam.
§5 - Content-Bereitstellung
Der Partner stellt Fit Reisen alle für Vermarktung und Buchung erforderlichen Informationen - insbesondere Preise, Verfügbarkeiten, Programme und Leistungsbeschreibungen - eigenständig und aktuell zur Verfügung. Fit Reisen plant, Hotels mindestens 270 Tage im Voraus buchbar zu halten; der Partner stellt sicher, dass alle erforderlichen Inhalte und Preise hierfür rechtzeitig und vollständig vorliegen. Kommt der Partner dieser Pflicht trotz Aufforderung nicht nach, darf Fit Reisen die zuletzt übermittelten Daten weiterverwenden.
§6 - Marketingbudget
Vereinbarte Marketingbudgets verfallen am Ende des jeweiligen Budgetzeitraums und können nicht übertragen werden. Der Budgetzeitraum entspricht dem vertraglich vereinbarten Zeitraum, nicht zwingend dem Kalenderjahr.
§7 - Stornierungsbedingungen
Der Partner darf Fit Reisen in begründeten Fällen ein Stornierungsentgelt in Rechnung stellen, wenn eine Buchung durch den Gast storniert wird. Das Stornierungsentgelt darf weder höher als der tatsächlich entstandene Schaden sein, noch darf es die nachfolgende Staffel übersteigen. Die Prozentwerte beziehen sich auf den vereinbarten Einkaufspreis.
Touristische Einzelleistungen: bis 30 Tage vor Reiseantritt 25 %, bis 22 Tage 30 %, bis 15 Tage 45 %, bis 8 Tage 60 %, bis 4 Tage 70 %, bis 2 Tage 85 %, ab dem Vortag und bei Nichtantritt 90 %.
Kreuzfahrten: bis 31 Tage vor Reiseantritt 40 %, bis 30 Tage 60 %, bis 24 Tage 70 %, bis 17 Tage 80 %, bis 10 Tage 85 %, ab dem 3. Tag vor Reiseantritt und bei Nichtantritt 90 %.
§8 - Höhere Gewalt
Bei höherer Gewalt - insbesondere Naturkatastrophen, Krieg, Pandemien, Reisewarnungen, Luftraumsperrungen oder vergleichbaren außergewöhnlichen Ereignissen - kann Fit Reisen betroffene Buchungen kostenfrei stornieren oder umbuchen. Dies gilt auch, wenn die Durchführung der Reise aufgrund außergewöhnlicher Umstände, die außerhalb des Einflussbereichs von Fit Reisen liegen, erheblich erschwert oder beeinträchtigt wird, insbesondere bei Störungen des Flugverkehrs oder vergleichbaren Ereignissen. Bereits bezahlte, nicht erbrachte Leistungen erstattet der Partner. Weitergehender Schadensersatz ist in diesen Fällen beidseitig ausgeschlossen.
§9 - Datenschutz
Der Partner verarbeitet von Fit Reisen übermittelte Gästedaten ausschließlich zur Leistungserbringung und hält die geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere DSGVO) ein. Eine Nutzung zu eigenen Werbezwecken ist ohne ausdrückliche Einwilligung des Gastes unzulässig. Der Partner verarbeitet die Gästedaten als eigenständig Verantwortlicher im Sinne der DSGVO; ein gesonderter Auftragsverarbeitungsvertrag ist nicht erforderlich.
§10 - Bild- und Nutzungsrechte
Die Nutzungsrechte an bereitgestellten Inhalten (Bilder, Texte, Marketingmaterial) sind im Partnervertrag geregelt. Der Partner stellt Fit Reisen von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung bereitgestellter Inhalte entstehen.
§11 - Einhaltung gesetzliche Vorschriften
Der Partner hält alle für seinen Betrieb geltenden gesetzlichen Vorschriften und behördlichen Auflagen ein und informiert Fit Reisen unverzüglich über relevante Änderungen seiner Betriebszulassung.
§12 - Bankgebühren
Bank-, Überweisungs- und Währungsgebühren trägt jeder Vertragspartner selbst.
§13 - Geltung, Laufzeit & Änderungen
Die Supplier Terms gelten ausschließlich; entgegenstehende oder abweichende Bedingungen des Partners werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Fit Reisen ihnen nicht ausdrücklich widerspricht. Laufzeit und Kündigung richten sich nach dem Partnervertrag. Fit Reisen kann diese Supplier Terms mit einer Ankündigungsfrist von sechs Wochen in Textform (z. B. per E-Mail an die im Partnervertrag hinterlegte Kontaktadresse) anpassen. Widerspricht der Partner nicht innerhalb von vier Wochen nach Zugang der Änderungsmitteilung, gelten die Änderungen als akzeptiert. Auf die Rechtsfolgen eines Widerspruchs wird in der Änderungsmitteilung ausdrücklich und in hervorgehobener Form hingewiesen. Von diesem Schweigen-Mechanismus ausgenommen sind Änderungen wesentlicher Hauptleistungspflichten (insbesondere Provisionshöhe, Vertragslaufzeit, Kündigungsfristen und Vergütungsmodell); solche Änderungen bedürfen stets der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Partners.
Frankfurt, September 2026
Fit Reisen GmbH
Ferdinand-Happ-Str. 28, 60314 Frankfurt am Main Telefon +49 (0) 69 40 58 85-0, E-Mail: info@fitreisen.de, Internet: www.fitreisen.de
Geschäftsführer: Dr. Nils Asmussen, Claudia Wagner
Handelsregistereintragung: Frankfurt/Main HRB 14905