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Kurzuschuss

Alles rund um den Kurzuschuss bei Fit Reisen

Sind auch Sie reif für Ruhe und Entspannung? Wenn Sie etwas für Ihre Gesundheit und Fitness tun möchten, sich von Stress und anderen Alltagsbelastungen erholen, Krankheiten und Beschwerden lindern möchten, ist eine Gesundheitskur perfekt für Sie. Wer Anspruch auf eine Kur hat, welchen Beitrag die Krankenkasse leistet und wie Sie einen Kururlaub beantragen können, erfahren Sie hier.

Definition·Voraussetzungen·Kostenübernahme·EU-Ausland·Unterschiede·Checkliste·FAQ

Was ist eine Kur und welche Kurformen gibt es?

Langanhaltende Gesundheit kommt nicht immer von alleine. Daher ist es sinnvoll vorzusorgen, zum Beispiel mit einer ambulanten Versorgungskur. Fit Reisen hat für jeden Bedarf die richtige Kur. Das Angebot reicht von klassischen Heilkuren, über Kneippkur und Trinkkuren bis hin zu Fangokuren. Wenn Sie herausfinden möchten, welche Kur zu Ihnen passt, schauen Sie in unsere Kurarten.

Egal ob zur Vorsorge oder zur Rehabilitation, Kuren sind nach wie vor im Trend und können bei verschiedensten Beschwerden und Krankheitsbildern eingesetzt werden. Gemäß den Empfehlungen eines Arztes, bekommen Sie im Kurhotel oder der Kurklinik einen Behandlungsplan, der Ihren individuellen Bedürfnissen entspricht.

Nutzen Sie die Möglichkeit eines Kurzuschusses durch die gesetzlichen und privaten Krankenkassen und lindern Sie Ihre Gesundheitsprobleme mit Bewegung, Entspannung, verschiedenen Anwendungen und einer bedarfsgerechten Ernährung.

Voraussetzungen: Wer hat Anspruch auf eine Kur?

Es besteht grundsätzlich alle drei Jahre Anspruch auf eine ambulante Vorsorgekur. Dafür müssen Sie sich die Kurfähigkeit von einem Hausarzt bescheinigen lassen. Bei medizinischer Notwendigkeit kann diese auch vor Ablauf dieser Frist genehmigt werden.

Eine Kur mit Kurzuschuss kann beantragt werden, wenn man seiner Gesundheit etwas Gutes tun und sein Wohlbefinden steigern möchte, zur Verbesserung des Allgemeinzustandes, als Erholungskur nach überstandener Krankheit oder als Gesundheitsvorsorge. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit, dass zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes eine Kur am besten geeignet ist.

Kostenübernahme beim Kururlaub: Was zahlt die Krankenkasse?

Nach Genehmigung einer ambulanten Vorsorgekur in anerkannten Kurorten übernimmt die Krankenkasse grundsätzlich verschiedene Leistungen, wie z.B. die Kosten der ärztlichen Behandlung sowie bis zu 90% der Kurmittelkosten.

Darüber hinaus kann ein pauschaler Zuschuss in Höhe von bis zu16 € pro Tag zu den übrigen Kosten wie z.B. Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten und Kurtaxe gewährt werden. Für Kleinkinder kann sich dieser Zuschuss auf 25 € pro Tag erhöhen. Die Höhe des Zuschusses variiert von Krankenkasse zu Krankenkasse.

Grundsätzlich müssen Sie immer mit Vorkasse bezahlen und das Geld am Kurort auslegen. Einige wenige Hotels in Deutschland und im Ausland (z.B. Tschechien) bieten an, dass die Krankenkassen direkt vor Ort abrechnen. Falls dies der Fall ist, informiert Sie Ihre Krankenkasse allerdings im Voraus.

Zuschüsse für ambulante Kuren im EU-Ausland

Auch für eine ambulante Kur im EU-Ausland kann ein Kurzuschuss unter bestimmten Voraussetzungen gewährt werden. Voraussetzung ist, dass die Kur medizinisch sinnvoll ist und die Ausstattung der Einrichtung deutschen Standards entspricht. Die Kur muss jedoch für gewöhnlich im Voraus bezahlt werden und wird bei Einreichung einer detaillierten Kostenauflistung rückerstattet.

Kurzuschuss: Der Unterschied zwischen gesetzlich und privat Krankenversicherten

Gesetzliche Krankenversicherung

Als gesetzlich Krankenversicherte (GKV) profitieren Sie bei der Kostenübernahme vom gesetzlichen Versicherungssystem. So gibt es hier einen vorgeschriebenen Leistungskatalog, der beispielsweise ärztliche Behandlungen und geringe Erstattung bei Zahnersatz beinhaltet. Darüber hinaus bieten gesetzliche Krankenkassen verschiedene Bonusprogramme an, worunter z.B. Gesundheitskurse und Kurzuschüsse fallen.

Private Krankenversicherung

Die private Krankenversicherung (PKV) ist bei Kuren und Reha-Maßnahmen grundsätzlich nicht in der Leistungspflicht. Viele Privatversicherte bekommen ihren Kuraufenthalt aber über eine Vollversicherung erstattet oder sind durch eine Zusatzversicherung zusätzlich abgesichert. Lehnt die Krankenkasse den Antrag auf Kurzuschuss ab, so haben Sie die Möglichkeit, die reinen Arzt- und Kurkosten bei den Einkommenssteuerkammern absetzen zu lassen.

Kurzuschuss beantragen: Wie stelle ich einen Kurantrag?

Checkliste: So beantragen Sie eine Kur

1. Kurort auswählen

Als Erstes sollten Sie einen Kurort auswählen, der am besten Ihren individuellen Bedürfnissen und Ihrem Gesundheitszustand entspricht. Hier erhalten Sie eine gute Übersicht über die verschiedenen Kur-Arten.

2. Einen Termin beim Arzt vereinbaren

Eine Kur ist nicht nur vorbeugend, sondern sie dient ebenfalls dazu, Krankheiten zu lindern und zu heilen. Abhängig vom Schweregrad der Erkrankung kann auch der Arzt eine Kur empfehlen. Egal ob Vorsorge- oder Rehakur – für alle gilt: Der erste Weg führt zum behandelnden Arzt. Der kann Sie auch bei der Wahl eines geeigneten Kurortes bzw. einer geeigneten Kureinrichtung beraten.

3. Das Arztgespräch führen

In einem Gespräch mit Ihrem Arzt wird geprüft, ob Sie bereits alle notwendigen Therapien voll ausgeschöpft haben. Ist dies der Fall, so wird zunächst Ihre Kurfähigkeit geklärt und welche Art von Kur Sie benötigen. Nachdem Sie gemeinsam die Ziele und den Behandlungsschwerpunkt festgelegt haben, können Sie die Kur beantragen.

4. Den Kurantrag vom Arzt ausfüllen lassen

Beim Beantragen der Kur ist wichtig, dass Ihnen der Hausarzt die Notwendigkeit der Kur schriftlich bescheinigt. Das hierfür notwendige Formblatt "Anregung einer ambulanten Vorsorgeleistung in anerkannten Kurorten gemäß § 23 Abs. 2 SGB V" erhalten Sie bei Ihrer Krankenkasse. Der Arzt unterstützt Sie außerdem bei der Auswahl einer für Sie geeigneten Kureinrichtung.

5. Den Kurantrag einreichen

Den ausgefüllten Kurantrag reichen Sie bei Ihrem zuständigen Kostenträger (Kranken- oder Rentenversicherungsträger, Beihilfestelle) ein. Nach dem Eingang Ihrer kompletten Unterlagen überprüft der medizinische Dienst, der Vertrags- oder Amtsarzt den Kurantrag.

6. Los geht's

Die darauffolgende Genehmigung erteilt die zuständige Beihilfe- oder Rentenstelle bzw. die Krankenkasse. Sollte der Antrag abgelehnt werden, können Sie in Widerspruch gehen. Darüber hinaus besteht natürlich auch die Möglichkeit, dass Sie auf eigene Kosten zur Kur fahren.

Zögern Sie nicht länger und informieren Sie sich noch heute über unsere attraktiven Kur- und Gesundheitsreisen.

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FAQ – Wissenswertes zum Kurzuschuss

Was ist ein Kurzuschuss?

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, z.B. bei medizinischer Notwendigkeit, erhalten Sie einen Zuschuss Ihrer Krankenkasse. Informieren Sie sich rechtzeitig (zwei Monate vor der Abreise) bei Ihrem Hausarzt oder der Krankenkasse.

Wozu sollte ich einen Kururlaub beantragen?

Eine Kur mit Kurzuschuss kann beantragt werden, wenn man seiner Gesundheit etwas Gutes tun und sein Wohlbefinden steigern möchte, zur Verbesserung des Allgemeinzustandes, als Erholungskur nach überstandener Krankheit oder als Gesundheitsvorsorge. Erforderlich ist eine ärztliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit, dass zur Verbesserung Ihres Gesundheitszustandes eine Kur am besten geeignet ist.

Wie werden Kuren mit der Krankenkasse abgerechnet?

Wenn Sie in Deutschland kuren, buchen Sie Aufenthalt und Verpflegung direkt über Fit Reisen. Sie reisen mit Kurcheckheft/Kostenübernahmeerklärung und Ihrem Krankenkassenchip an und gemäß § 23 Abs. 2 SGBV werden 100% der Arztkosten sowie 90% der medizinischen Leistungen von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen. 10% Eigenanteil und 10 Euro Verordnungsgebühren sind vor Ort zu bezahlen.

Für welchen Zeitraum wird eine Kur genehmigt?

Es wird eine Dauer von drei Wochen empfohlen. Je nach medizinischer Notwendigkeit und nach Rücksprache mit der Krankenkasse kann die Kur verkürzt oder verlängert werden.

Gibt es einen Zuschuss für Kuren im Ausland?

Bei einer Kur im EU-Ausland müssen alle Leistungen im Voraus bezahlt werden. Die detaillierte Bescheinigung über die Höhe der Kosten wird mit der Fit Rechnung bei der Krankenkasse eingereicht. Die Rückerstattung erfolgt im Nachhinein - jedoch nur für Kosten, die für eine gleichwertige Behandlung auch innerhalb Deutschlands angefallen wären. Bei privaten Krankenkassen werden häufig spezielle Kurkostentarife angeboten, aber auch andere Möglichkeiten einer Bezuschussung bestehen.

Wie oft kann ich eine Vorsorgekur beantragen?

Ambulante Vorsorgeleistungen können nach Ablauf von 3 Jahren erneut beantragt werden. Bescheinigt Ihnen der Arzt vor Ablauf dieser 3-Jahres-Frist eine medizinische Notwendigkeit, können Sie auch schon früher eine erneute Kur beantragen.

Wie lange dauert es, bis eine Kur genehmigt wird?

Zwischen der Antragstellung und dem Bescheid über den Zuschuss sollten Sie einen Zeitraum von ca. drei Wochen einrechnen.

Was kann ich tun, wenn die Krankenkasse eine Erstattung meiner Kurkosten ablehnt?

Wenn Ihr Kurantrag abgelehnt wird, können Sie Widerspruch einlegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse. Wird Ihre Kur dennoch nicht von der Versicherung übernommen, können Sie die Kosten bei Ihrer nächsten Lohn- und Einkommenssteuererklärung als außergewöhnliche Belastung ansetzen.

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