Home › Präventionszuschuss
Was ist die gesetzliche Grundlage?
Das Thema Prävention wurde erstmalig im Jahr 2000 im Rahmen der Bundesgesundheitsreform gesetzlich verankert. Im §20 SGB V werden die gesetzlichen Krankenkassen dazu aufgerufen, Leistungen zu unterstützen, die den allgemeinen Gesundheitszustand erhalten bzw. verbessern. Der daraufhin umgesetzte Leitfaden sieht eine finanzielle Beteiligung der gesetzlichen Krankenkassen an Präventionsmaßnahmen vor. Gemeinsames Ziel der verschiedenen Kurse zu den Themen Bewegung, Ernährung, Entspannung und Suchtbewältigung ist es, die neu erlernten Methodiken im Alltag anzuwenden.
Was ist der Unterschied zur Kur?
Präventionsreisen richten sich an gesunde Menschen, die durch gezielte Bewegung, Ernährung und Entspannung Risikofaktoren vorbeugen und damit ihre Gesundheit erhalten bzw. fördern möchten.
Wie hoch ist der Zuschuss der Krankenkasse?
Die gesetzliche Krankenkasse beteiligt sich mit 75 € an einem Handlungsfeld (Bewegung, Ernährung, Entspannung, Sucht). Diese Kurse müssen eine bestimmte Anzahl an Kurseinheiten umfassen und von speziell geschulten Trainern und Sportwissenschaftlern durchgeführt werden. Alle FIT-Präventionsangebote werden nach diesen strengen Kriterien zusammengestellt und sind von den meisten Krankenkassen anerkannt.
Pro Jahr kann pro Versichertem ein Zuschuss von 150 € (höchstens zwei Handlungsfelder) bewilligt werden, wenn der Versicherte einen Nachweis darüber erbringt, an mindestens 80% der Kurse teilgenommen zu haben. Da die Entscheidung zur Bezuschussung auch die Satzung der jeweiligen Krankenkasse berücksichtigt, sollten Sie sich vor Antritt Ihrer FIT-Präventionsreise mit Ihrer Krankenkasse in Verbindung setzen.
Auf FIT-Präventionsreisen werden häufig zwei Handlungsfelder (z.B. Bewegung und Entspannung oder Bewegung und Ernährung) miteinander kombiniert. Hierfür kann der Zuschuss für die rein präventiven Maßnahmen bis zu 150 € betragen; die Kosten für die Anreise, die Unterkunft sowie die Verpflegung kann die Krankenkasse nicht übernehmen.
Wie erhält man den Krankenkassenzuschuss?
- Sie wählen Ihre gewünschte Präventionsreise aus dem FIT-Katalog aus.
- Sie beantragen formlos bei Ihrer Krankenkasse vor der Buchung einen Zuschuss für diese Reise. Verweisen Sie bei Ihrem Antrag ruhig auf die gesetzlichen Grundlagen (§ 20 SGB V).
- Sie buchen Ihre FIT-Präventionsreise.
- Sie zahlen zunächst den vollen Reisepreis. Am Ende Ihrer FIT-Reise erhalten Sie vom Hotel eine Teilnahmebescheinigung über die besuchten Kurse mit Leistungs- und Preisangaben. Diese Bescheinigung reichen Sie nach Rückkehr bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung ein.
Unsere aktuellen Präventionsangebote finden Sie hier: Präventionsreisen
Bei weiteren Fragen können Sie sich an FIT Reisen wenden. Wir helfen Ihnen gerne weiter!
+49 (0)69 40 58 85 0


