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Zuschüsse von deutschen Krankenkassen Quelle: FIT Reisen Katalog 2010, Stand Dez. 2009
>> Bezuschussungsfähige Präventionsprogramme Auch ohne den Besuch beim Arzt können Sie einen Zuschuss von bis zu € 150 für Präventionsreisen erhalten. Um diesen Zuschuss zu erhalten, fragen Sie einfach unverbindlich Ihre Krankenkasse und buchen Sie eine mit "PräventionsZuschuss" gekennzeichnete Reise. Dieses ist im Vergleich zu Kuren sehr unkompliziert und unbürokratisch. Damit die Genehmigung der Präventionsreisen reibungslos funktioniert, achtet FIT Reisen stark auf die Qualität der Angebote. Diese müssen beispielsweise von qualifizierten Kursleitern durchgeführt werden und eine Mindestanzahl an Kursen beinhalten. Somit gilt: Die hervorgehobenen Programme entsprechen in vollem Umfang den Handlungsempfehlungen und Kriterien der Spitzenverbände der gesetzlichen Krankenkassen zur Umsetzung der Primärprävention (§ 20 Abs. 1 SGB V). Fragen Sie Ihre Krankenkasse vor Buchung nach dem Zuschuss für die Präventionsreisen. Nach Genehmigung und Teilnahme am Präventionsprogramm lassen Sie sich die Leistungen und Preise im Hotel bestätigen und reichen diese bei Ihrer Krankenkasse ein. Anschließend erhalten Sie den Zuschuss. Weitere Informationen hier.
>> Gesunde Kuren mit dem KurZuschuss von Ihrer Krankenkasse Gesundheit ist ein wichtiger persönlicher und gesellschaftlicher Wert. Ihre Bedeutung wird oft erst bei Krankheit oder mit zunehmendem Alter erkannt. Welche Einschränkungen mit dem Verlust eines gesunden agilen Lebens verbunden sind, wird meist erst dem alternden Menschen bewusst – häufig durch eigene durchgestandene Krankheiten oder gesundheitliche Probleme im persönlichen Umfeld. Heute gibt es viele Möglichkeiten FIT und gesund alt zu werden. Verbringen Sie Ihren Urlaub in einem anerkannten Bade- & Kurort und tun Sie etwas für Ihre Gesundheit. FIT Reisen bietet Ihnen zahlreiche Angebote von Medical Wellness über Präventionsreisen bis zu den traditionellen Thermal-, Heil- und Fangokuren. Und wer sich gesund verhält, wird von der Krankenkasse mit einem Kurzuschuss belohnt. Achten Sie bei den Programmen auf den Begriff „KurZuschuss“: Dieser weist Ihnen den Weg zu einem möglichen Zuschuss der Krankenkassen.
Ihr Weg zum Kurzuschuss So erhalten Sie Ihren wohl verdienten Kurzuschuss: Zunächst muss Ihr Arzt die Dringlichkeit einer Kur bescheinigen. Hierbei sollte nicht nur die Diagnose angegeben werden, sondern hier muss auch die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Als nächstes reichen Sie das ausgefüllte Formular bei Ihrer Krankenkasse mit der Bitte um Genehmigung ein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihren Hausarzt. Wählen Sie im FIT-Katalog eines der attraktiven Kur-Angebote mit dem Hinweis Kurzuschuss aus und erholen Sie sich während der Kur .
Wichtige Hinweise zum Kurzuschuss
Offene Badekur mit neuem Namen: Bei der Beantragung werden Sie sicherlich auf „Ambulante Vorsorgeleistungen in anerkannten Kurorten“ stoßen. Dieses ist nach § 23.3 SGB V der aktuelle Name für die bekannte „Offene Badekur“.
Zuschusshöhe & Anspruchhäufigkeit: Die Krankenkasse übernimmt die vollen Kosten der ärztlichen Behandlung und ca. 85% der Kurmittel. Zu den übrigen Kosten (Unterkunft, Verpflegung, Fahrtkosten, Kurtaxe) kann die Krankenkasse einen pauschalen Zuschuss von ca. € 13 pro Kurtag gewähren. Aufenthalt, Verpflegung, Anreise und Transfer wird über FIT gebucht. Der gesetzlich festgelegte Eigenanteil sowie die Kurtaxe sind am Ort zu zahlen. Ein Anspruch auf eine „ambulante Vorsorgeleistung“ besteht alle 3 Jahre. Bei medizinischer Notwendigkeit kann die Kur auch vor Ablauf der 3-Jahresfrist gewährt werden. Also auf jeden Fall bei einem geplanten Aufenthalt in Ihrem Kurort die Kur rechtzeitig beantragen! Da es jedoch Unterschiede zwischen gesetzlichen Krankenkassen und privaten Versicherungen gibt, sollten Sie vor Antritt Ihrer Kur mit Ihrer Versicherung sprechen.
Dauer: Die Dauer der Kur muss neuerdings nicht mehr auf 3 Wochen festgelegt sein, sie kann also auch kürzer stattfinden. Es empfiehlt sich jedoch, diese 3 Wochen in Anspruch zu nehmen, damit der Kuraufenthalt auch Erfolg versprechend verläuft.
Auswahl des Kurortes und der Unterkunft: Der Kurort und die Unterkunft kann im Einvernehmen mit Ihrem Arzt weitgehend frei gewählt werden. Stimmen Sie einfach mit Ihrem Arzt ab, welches für Ihre Leiden die bevorzugten Kurgebiete sind.
Krankenkassenantrag: Der Antrag wird vom Hausarzt ausgefüllt, Sie reichen ihn dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Im Kurantrag genügt nicht nur die Angabe der Diagnose, sondern hier muss die „Krankheitsverhütung“ begründet werden (z.B. stressbedingte Befindlichkeitsstörungen). Bei einer bestehenden chronischen Krankheit muss die Schädigung (z.B. dauerhafter Wirbelsäulen- Schmerz bei degenerativen Veränderungen der Wirbelsäule usw.) mit den daraus resultierenden Funktionsstörungen und Beeinträchtigungen im Kurantrag eingetragen werden.
Kuren im Ausland: Grundsätzlich können Sie für alle Kurorte, auch in anderen EU Ländern, Erstattungen bzw. Zuschüsse für Ihre Kuranwendungen beantragen. In der Regel muss die Kur hierbei zunächst vorausgezahlt werden. Buchen Sie ein Kurangebot von FIT Reisen mit wenigstens zwei vom Kurarzt festgelegten Anwendungen pro Arbeitstag z.B. Komplexe Heilkur in der Slowakei oder Tschechien, Komplette oder Klassische Heilkuren in Ungarn oder Fangokuren in Abano/Montegrotto Terme. Die für eine Kostenerstattung durch die Krankenkasse oder - Versicherung notwendige detaillierte Bestätigung über die Höhe der Kurkosten erhalten Sie am Ort. Bitte kurz vor Rückreise anfordern. Diese Bestätigung reichen Sie dann bei Ihrer Krankenkasse ein. Nehmen Sie zu Ihrem Kururlaub Befunde und Röntgenbilder neueren Datums mit.
Rezepte von Ihrem Hausarzt: Kur- und Gesundheitszentren, die von den Kassen zugelassen sind (siehe Hinweis bei jeweiliger FIT-Hotelbeschreibung) akzeptieren Ihre mitgebrachten Rezepte und rechnen die Anwendungen direkt mit den zuständigen Kostenträgern ab. Bitte beachten Sie: mitgebrachte Rezepte dürfen grundsätzlich nicht älter als 10 Tage sein!
Bei Ablehnung: Sollte Ihr Kurantrag wider Erwarten abgelehnt werden, haben Sie die Möglichkeit, Widerspruch dagegen einzulegen. Fragen Sie hierzu Ihren Hausarzt oder Ihre Krankenkasse.
Steuerliche Aspekte: Kosten für eine Kurbehandlung, die von keiner Versicherung übernommen werden, können als außergewöhnliche Belastungen bei der Lohn- u. Einkommenssteuer angesetzt werden.
Merken Sie sich bitte bei allen Kuren: 1. Vor der Kur erst zum Arzt. Dieser bescheinigt die Dringlichkeit einer Kur 2. dann zur Krankenkasse wegen Genehmigung sowie Auskunft über Art und Höhe der Kostenübernahme 3. aus dem FIT-Reisen Katalog buchen.
Gerne hilft Ihnen das FIT Service Team bei der Beantragung der Kur. Wir beraten Sie gerne, wie Sie den Kurzuschuss erlangen können. ______________________________________________________________________________
Der Weg zur Kur in Ungarn - weitere Informationen hier Quelle: Ungarisches Tourismusamt, Februar 2006 (als pdf-Dokument zum downloaden) ______________________________________________________________________________
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Kuren in Abano Terme, Italien Bezahlt die Krankenkasse meine Fango-Therapie in Abano Terme? Quelle: Thermae Magazine der TAS, Februar 2006-Ausgabe
Für unsere Kurgäste aus Deutschland haben wir gute Nachrichten! Das Gesetz vom 14. November 2003 zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung gibt Ihnen das Recht auf eine medizinisch notwendige Leistung, wobei Sie den Leistungserbringer in den Staaten der EU frei wählen können. Die Kostenübernahme ist also nicht auf Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen in Deutschland beschränkt. Sollte Ihre Krankenkasse Ihren Antrag mit der Begründung ablehnen, Kuren im Ausland würden nicht erstattet, können Sie Widerspruch einlegen und sich auf dieses Gesetz beziehen. Einige unserer Gäste haben auf diesem Wege bereits erfolgreich ihre Badekur bei uns bewilligt bekommen.
Um die Bewilligung Ihrer Badekur bei uns in Abano Terme zu erhalten, sollten Sie folgendes beachten:
Gutachten Sie brauchen ein Gutachten Ihres Haus- oder Facharztes über die Notwendigkeit einer Badekur (ambulante Vorsorgeleistung) oder Rehabilitation (stationäre Vorsorgeleistung) in Abano/ Italien.
Antrag Gemeinsam mit Ihrem ärztlichen Gutachten reichen Sie bei der Krankenkasse oder Rentenversicherung ein Antragsformular ein, auf dem Sie Ihre Personalien angeben und den Kurort/bzw. das Kurhotel, in dem Sie Ihre Therapie machen möchten.
Bewilligungsbescheid Bei einer Badekur werden in der Regel die Kosten der vom Kurarzt verordneten Kurmittel abzüglich 15 % Eigenbeteiligung erstattet. Zu den Unterkunftskosten wird üblicherweise eine Tagespauschale bewilligt.
Bei einer Rehabilitation wird in der Regel eine volle Kostenübernahme des Kuraufenthaltes, abzüglich der Eigenbeteiligung, gewährt.
Einsparmöglichkeiten Denken Sie auch daran, dass die Kosten Ihres Kuraufenthaltes nach Abzug der Erstattungen in Ihrer Steuererklärung im Bereich der „außergewöhnlichen Belastungen“ angesetzt werden können und sich dort je nach den persönlichen Besteuerungsumständen, steuermindernd auswirken.
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